top of page

BEITRÄGE AB 01.09.2024

Hand_lila.png
Gebühren.png

**) Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf: 12 Monatsraten (September bis einschließlich August)

​

Zusätzlich fällt monatlich pro Kind an ein Beitrag für
Brotzeitgeld 25,00 €
Mittagessen pro Tag 5,00€

​

​

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Donnerstag: 7:30-16:30 Uhr

Freitag: 7:30-16 Uhr

Kernzeit: 8:30 - 12:30 Uhr

ANSCHRIFT

Evangelische Kindertagesstätte Käthe Kruse

Käthe-Kruse-Straße 1

82069 Hohenschäftlarn

Impressum

KONTAKT

08178 / 868343

Fax: 08178 / 868344

​

​

  • Facebook
  • Instagram
bottom of page