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BEITRÄGE AB 01.09.2022

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**) Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf: 12 Monatsraten (September bis einschließlich August)

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Zusätzlich fällt monatlich pro Kind an ein Beitrag für
Brotzeitgeld 20,00 €
Mittagessen pro Tag 4,20 €

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